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Unser Aufnahmeverfahren
Die Aufnahmeentscheidung fällt nach einer schriftlichen Bewerbung und einem persönlichen Gespräch mit dem Bewerber, dem Betreuer und/oder den Angehörigen sowie dem Mitarbeiter der Einrichtung. Vorhandene Berichte und Verhaltensbeobachtungen werden hinzugezogen.
Es sollte absehbar sein, das sich der Betroffene auf ein intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot einlässt.
Im Hilfeplangespräch werden die Erwartungen und Wünsche aller Beteiligten koordiniert. Eine klare Entscheidung der daran beteiligten Personen stellt die Grundlage für die Aufnahme dar.
Der Bewerber sollte in der Lage sein, an den Strukturen und den Anforderungen der Einrichtung teilnehmen zu können.
Die Dauer des Aufenthaltes richtet sich nach dem Einzelfall:
Verstöße gegen die Hausordnung, insbesondere:
Androhung und/oder Ausübung körperlicher Gewalt
wiederholtes Rückfallgeschehen
können zur vorzeitigen Entlassung führen.